Logo                 Hausordnung der IGS "Willy Brandt"

 

 

 

Präambel:

 

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Schulbereich aufhalten. Sie regelt das Leben an der IGS „Willy Brandt“.

Dieses sollte getragen sein von:

 

♦ Ordnung, Sauberkeit, Ruhe und Sicherheit, höflichem Verhalten der Schülerinnen und Schüler gegenüber Lehrerinnen und Lehrern und umgekehrt sowie zwischen Mitschülern im Unterricht, während der Pausen und in den außerunterrichtlichen Veranstaltungen,

 

♦ gegenseitigem Respekt und Gewaltfreiheit, Toleranz und Freundlichkeit,

 

♦ dem Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen aus den Rechtsvor-schriften und den Bestimmungen des Jugend-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes,

 

♦ pfleglichem Umgang mit Lehr- und Lernmitteln sowie dem Schulinventar.

 

Festlegungen:

 

 

♦ Der Haupteingang für die IGS befindet sich am Südende des Altbaus. Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt um 7.30 Uhr. Das Betreten über den Eingang der Grundschule ist nicht

gestattet. Ab 7.00 Uhr erfolgt eine Betreuung entsprechend des Bedarfs in der Schule.

 

♦ In den Unterrichtsräumen gilt eine genaue Sitzordnung, die schriftlich festgelegt wird. Die Wände sind nicht zu bekleben. Pinwände und Bilderrahmen für Info- und Anschauungsmaterial werden zentral bereitgestellt. Für jeden Raum gibt es einen Raumverantwortlichen. Schäden sind unverzüglich diesem, dem Sekretariat oder der Schulleitung zu melden.

 

♦ Das Betreten aller Unterrichtsräume sowie der Turnhallen wird durch den jeweilig zuständigen Lehrer geregelt. Sollte kein Lehrer anwesend sein, meldet sich ein Schülervertreter spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat.

 

♦ Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und sachgerecht zu behandeln. Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind alle Benutzer der Schule verantwortlich.

 

♦ Die Einnahme des Frühstücks und des Mittagessens erfolgt in der Regel für die Schülerinnen und Schüler in den dafür vorgesehenen Räumen. Das Mittagessen erfolgt zeitlich gestaffelt.

 

♦ Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist für die Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Ausnahme: Schüler der Sekundarstufe II nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die eine  oder mehrere Freistunden haben, auf eigene Gefahr.

 

♦ Nach Beendigung des Unterrichts haben die Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht an

Schulangeboten teilnehmen – das Schulgelände zu verlassen.
Bei ungünstigem Wetter oder Verkehrsanschluss werden von der Schule geeignete Räume zum Aufenthalt angeboten.

 

♦ Im Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände sowie an den Eingängen zu den Schulhöfen und dem Fußweg davor ist das Rauchen untersagt.

 

♦ Das Mitbringen und der Vertrieb von Waffen jeglicher Art, gefährlichen Gegenständen

(Feuerwerkskörpern, Reizspray und Ähnlichem) sowie das Mitbringen, der Vertrieb und der Konsum von Alkohol und Drogen sind verboten. Die Beweismittel werden gesichert und bis zur Entscheidung durch die zuständigen Gremien einbehalten und verwahrt.

 

♦ Der Betrieb von elektronischen Unterhaltungsmedien und Datenträgern (Handys, MP3 Player usw.) während der Unterrichtsstunden ist generell untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung kann die Schulleitung für einen begrenzten Zeitraum und Personenkreis auf Antrag festlegen.

 

♦ Für die Benutzung der Schulbibliothek, der Turnhallen und des Schülercafés gelten besondere Regelungen, die durch Aushang bekanntgegeben werden.

 

♦ Ruhestörender Lärm auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist untersagt.

 

Schlussbestimmungen

 

Den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer, der Pädagogischen Mitarbeiterinnen, der Referendarinnen und Referendare, der Schulsozialarbeiter sowie der Hausmeister ist Folge zu leisten.

 

Bei Zuwiderhandlungen werden entsprechende Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen bzw. bei Bedarf andere rechtliche Maßnahmen eingeleitet.

 

Diese Hausordnung gilt ab dem 29.09.2016




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